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Betriebsarzt
Der Betriebsarzt berät nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) den Unternehmer in Fragen der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.Insbesondere zu
- Rettungsmitteln,
- Meldeeinrichtungen,
- Erste-Hilfe-Material,
- Erste-Hilfe-Räume und der
- Zahl der auszubildenden Ersthelfer sowie
- Betriebssanitäter.
Zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört es ferner, bei Unfällen und vor allem Notfällen im Betrieb Verletzten und Erkrankten ärztliche Erstversorgung zu leisten.

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