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Betriebssanitäter
Gegenüber dem Ersthelfer liegt die Aufgabe des umfangreicher ausgebildeten Betriebssanitäters in der erweiterten Ersten Hilfe. Neben den grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe beherrscht er auch den Einsatz und die Verwendung von Geräten, z.B. Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe und Sauerstoffbehandlungsgerät.Die Ausbildung zum Betriebssanitäter umfasst einen 63-stündigen Grundlehrgang mit anschließendem 32-stündigen Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst bei speziell dazu geeigneten Stellen. Anschließend ist spätestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich
Hier eine Liste von geeigneten Stellen.
Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§ 27, BGV/GUV-V A 1) mit
- mehr als 1500 anwesenden Versicherten
- mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,
- mehr als 100 anwesende Versicherte auf Baustellen.

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