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Ärztliche Versorgung

Die Vorstellung beim Arzt oder im Krankenhaus umfasst je nach Art und Schwere und Umfang der Verletzung folgende Möglichkeiten (§ 24 Abs. 4, BGV/GUV-V A 1):
  • Vorstellung beim Arzt (z.B. Hausarzt oder Betriebsarzt),
  • Vorstellung beim berufsgenossenschaftlich zugelassenen D-Arzt (Durchgangsarztverfahren),
  • Vorstellung im berufsgenossenschaftlich bezeichneten Krankenhaus (z.B. Klinik für besondere Verletzungsarten),
  • Vorstellung beim Augen- oder Hals-Nasen-Ohrenarzt.
Die Anschriften von Durchgangsärzten können kostenlos in den Datenbanken der Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften ermittelt werden.
 

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