Ärztliche Versorgung
Die Vorstellung beim Arzt oder im Krankenhaus umfasst je nach Art und Schwere und Umfang der Verletzung folgende
Möglichkeiten (§ 24 Abs. 4, BGV/GUV-V A 1):
- Vorstellung beim Arzt (z.B. Hausarzt oder Betriebsarzt),
- Vorstellung beim berufsgenossenschaftlich zugelassenen D-Arzt (Durchgangsarztverfahren),
- Vorstellung im berufsgenossenschaftlich bezeichneten Krankenhaus (z.B. Klinik für besondere Verletzungsarten),
- Vorstellung beim Augen- oder Hals-Nasen-Ohrenarzt.
Die
Anschriften von Durchgangsärzten können kostenlos in den Datenbanken
der Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften ermittelt werden.