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Ausbildungsgebühren
01.09.2009
Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Unfallversicherungsträgern gem. § 26 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) so genannten ermächtigte Stellen.Vereinbarungsgemäß wird die Pauschgebühr jährlich zum 1. Januar entsprechend der Änderung der Grundlohnsumme (§ 71 Abs. 3 SGB V) angepasst.
Nach der vom Bundesministerium für Gesundheit am 15.09.2009 bekannt gegebenen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einkommen (Grundlohnsumme) von 1,54 % erhöhen sich die Pauschgebühren bei Lehrgängen, die ab dem 01.01.2010 beginnen, für jeden Teilnehmer an einer
- Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) auf 30,68 €,
- Erste-Hilfe-Fortbildung (EH-Training) auf 20,45 €.


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