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Ausbildungsgebühren

01.09.2009

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Unfallversicherungsträgern gem. § 26 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) so genannten ermächtigte Stellen.
Vereinbarungsgemäß wird die Pauschgebühr jährlich zum 1. Januar entsprechend der Änderung der Grundlohnsumme (§ 71 Abs. 3 SGB V) angepasst.

Nach der vom Bundesministerium für Gesundheit am 15.09.2009 bekannt gegebenen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einkommen (Grundlohnsumme) von 1,54 % erhöhen sich die Pauschgebühren bei Lehrgängen, die ab dem 01.01.2010 beginnen, für jeden Teilnehmer an einer

  • Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) auf 30,68 €,
  • Erste-Hilfe-Fortbildung (EH-Training) auf 20,45 €.
Die fortlaufend aktualisierte Liste der ermächtigten Stellen, der beauftragenden Unfallversicherungsträger sowie weitere Informationen zur Ersten-Hilfe-Aus- und Fortbildung sind unter der Internetadresse www.bg-qseh.de verfügbar.
 

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