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Ansprechpartner:
Bitte wenden Sie sich an die ausstellende GS-Stelle:
Kontaktdaten
Für allgemeine Fragen:
Geschäftsstelle DGUV Test
Königsbrücker Landstraße 2
01109 Dresden
Deutschland
Tel.: +49 (0)351 457-2212
Fax: +49 (0)351 457-2215
Schnellanfrage zur Kontrolle von GS-Zeichen des DGUV Test
Das GS-Zeichen bestätigt einem Hersteller, dass sein Produkt den rechtlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz entspricht. Händler stehen bei ihrer Einkaufsentscheidung aber gelegentlich vor der Situation, dass ein GS-Zeichen auf einem Produkt gefälscht und das Produkt unsicher sein könnte.
Kontrolle durch Importeure
Importeure müssen Produkte mit dem GS-Zeichen vor dem Verkauf daraufhin überprüfen, ob tatsächlich eine
GS-Bescheinigung vorliegt. Das verlangt seit 1.12.2011 das Produktsicherheitsgesetz (§ 22 Abs. 5). Die Überprüfung muss
dokumentiert werden (Datum der Überprüfung, Name der ausstellenden GS-Stelle, Nummer der Beischeinigung über die
Zuerkennung des GS-Zeichens).
Gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände des Handels und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Das Bundesarbeitsministerium und die Verbände des Handels empfehlen dem Handel außerdem folgende Maßnahmen ("Schnellanfrage"):
- Wenn einem Händler Anhaltspunkte vorliegen, dass ein ihm angebotenes Produkt mit GS-Zeichen unsicher sein könnte oder er Zweifel hat, ob dem GS-Zeichen tatsächlich eine GS-Bescheinigung zugrunde liegt, verlangt er vom Anbieter eine kopierfähige Ausfertigung des GS-Zertifikats.
- Mit dem ausgehändigten GS-Zertifikat bittet der Händler die ausstellende GS-Stelle darum, das GS-Zertifikat zu überprüfen.
- Der Händler bezieht die rechtzeitige Antwort auf seine Anfrage in seine Kaufentscheidung ein.
DGUV Test: Einfache und schnelle Auskunft
Wir haben die Schnellanfrage für die von uns ausgestellten Zertifikate wesentlich vereinfacht: Über die Zertifikatsrecherche des DGUV Test können Sie unsere gültigen Zertifikate schnell und einfach recherchieren. Aber natürlich können Sie auch unsere Prüf- und Zertifizierungsstellen oder die Geschäftsstelle DGUV Test direkt ansprechen: Kontakt
Liste der GS-Stellen
Nachschlagen können Sie alle GS-Stellen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter
http://www.baua.de/.../Kontrolle-GS-Zertifikate.html.
Die BAuA bietet dort auch ein pdf-Formular, das zur Schnellanfrage benutzt werden kann.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir als DGUV Test nur Auskunft über GS-Zertifikate geben können, die von einer unserer berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen ausgestellt wurden (siehe Logo links oben neben dem GS-Zeichen).
Für andere GS-Zertifikate, z.B. von TÜV-Stellen, wenden Sie sich bitte an diese.
Meldung von Produkten mit gefälschtem GS-Zeichen
Besteht der Verdacht, dass ein Produkt ein gefälschtes GS-Zeichen trägt, kann dies den Marktüberwachungsbehörden über deren Internetsystem ICSMS (www.icsms.eu) gemeldet werden.

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d14353