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Foto: Berufsgenossenschaft für Transport
und Verkehrswirtschaft
Ansprechpartner:
Berufsgenossenschaft für
Transport und Verkehrswirtschaft
Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test
Reimerstwiete 2
20457 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 36137-220
Fax: +49 (0) 40 36137-204
E-Mail:
schiffssicherheit@bg-verkehr.de
Internet:
www.dienststelle-schiffssicherheit.de
Benannte Stelle der EU, Kennummer: 0736
Sicherheit von Schiffsausrüstungen
Schiffsausrüstungsrichtlinie 96/98/EG
Für Schiffsausrüstungen ist seit 20.12.1996 die Richtlinie 96/98/EG des Rates über Schiffsausrüstung in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, den freien Verkehr der Schiffsausrüstungen bei Einhaltung eines gleichen Sicherheitsniveaus innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sicherzustellen. Verbessert werden sollen die Sicherheit auf See und der Schutz vor Meeresverschmutzungen.Eine Schiffsausrüstung, die von einer benannten Prüf- und Zertifizierungsstelle wie der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft zertifiziert worden ist, darf auf jedem Schiff, das die Flagge eines EU-Mitgliedstaates führt, ohne erneute Prüfung verwendet werden.
Die Richtlinie gilt außer für neue Ausrüstungen auch für solche, die als Ersatz für Altkomponenten eingebaut werden. Dabei ist es unerheblich, an welchem Ort sich das Schiff zum Zeitpunkt des Baus/Einbaus befindet.Sie betriftt jedoch nicht solche Ausrüstungselemente, mit denen ein Schiff zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie bereits ausgestattet war.
Konformitätsbewertungsverfahren
Hersteller von Schiffsausrüstungen müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durch eine benannte Stelle durchführen lassen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Binnenmarktrichtlinien enthält die Schiffsausrüstungsrichtlinie keine grundlegenden Anforderungen, sondern listet in Anhang A.1 internationale Prüfnormen auf, die erfüllt werden müssen. Erfüllt ein Produkt alle Anforderungen und betreibt der Hersteller ein Qualitätsmanagementsystem, das den Anforderungen der Richtlinien entspricht, darf das Produkt die Konformitätskennzeichnung (das "Steuerrad") tragen und in Verkehr gebracht werden.
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft: Benannte Stelle
Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft wurde und durch das deutsche
Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die folgenden Aufgabenbereiche benannt (Europäische Kennnummer: 0736).
- Brandschutz
Qualitätssicherung Produktion oder Produkt gem. Richtlinie
Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001
Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie hat die Prüf- und Zertifizierungsstelle der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft bereits weit über 1000 Zertifizierungen durchgeführt.
Weiterführende Links
- Schiffssicherheitsgesetz vom 9.9.1998 in der gültigen Fassung:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/schsg/index.html - Schiffsausrüstungsrichtlinie 96/98/EG

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