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Arbeiter im Schutzanzug
Foto: BG BAU

Kategorien von Persönlichen Schutzausrüstungen

Die Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen sieht eine Produktklassifizierung in drei Kategorien vor.

PSA-Kategorie I (geringe Risiken)

In diese Kategorie gehören solche persönlichen Schutzausrüstungen, bei denen man davon ausgeht, dass der Benutzer selbst die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann und deren Wirkung, wenn sie allmählich eintritt, vom Benutzer rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann (z.B. Handschuhe für Gartenarbeiten, leichtes Schuhwerk).

PSA-Kategorie II (mittlere Risiken)

Zu dieser Kategorie gehören alle persönlichen Schutzausrüstungen, die weder der Kategorie I noch der Kategorie III zuzuordnen sind (z.B. Arbeitsschutzhelme, Schutzschuhe, Gehörschützer)

PSA-Kategorie III (hohe Risiken)

Zu Kategorie III gehören komplexe persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen, und bei denen man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann (z.B. Atemschutzgeräte, persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz gegen Absturz).

Eine Unterstützung bei der Einordnung von Persönlichen Schutzausrüstungen in die entsprechenden Kategorien bietet ein europäischer Leitfaden: How to apply the directive 89/686/EEC - PPE Guidelines (pdf-Datei, nur auf englisch verfügbar).

 

so geht's