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Schutzhelme
Foto: BG BAU

Persönliche Schutzausrüstungen

Informationen zur PSA-Richtlinie 89/686/EWG

Für das Herstellen und Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) trifft die europäische PSA-Richtlinie 89/686/EWG klare Vorgaben.

In den Geltungsbereich dieser EG-Richtlinie fällt "jede Vorrichtung oder jedes Mittel, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und das diese gegen ein oder mehrere Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit sowie ihre Sicherheit gefährden" (Auszug aus Artikel 1 Absatz 2 89/686/EWG). Ebenfalls mit berücksichtigt werden austauschbare Bestandteile einer PSA, die für eine einwandfreie Funktion unerlässlich sind.

Persönliche Schutzausrüstungen dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der PSA-Richtlinie erfüllen.

Konformitätsbewertung

Bei den komplexen persönlichen Schutzausrüstungen (Kategorie III) sind eine Baumusterprüfung und eine Produktionsüberwachung durch eine benannte Stelle durchzuführen. In diesem Fall sind die Inhalte der Zertifizierungsverfahren zur Erlangung der CE-Kennzeichnung bzw. des GS-Zeichens vergleichbar. Daher wird das GS-Zeichen in diesem Bereich nicht verwendet.

Die weniger anspruchsvollen persönlichen Schutzausrüstungen (Kategorie I u. II), die entweder ohne das Zertifikat einer benannten Stelle vom Hersteller mit der CE-Kennzeichnung versehen werden (Kategorie I) oder ausschließlich einer Baumusterprüfung unterzogen werden (Kategorie II), können jedoch nach entsprechender Prüfung das GS-Zeichen erhalten.

Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht

Die Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen ist seit dem 1. Juli 1992 in Kraft. Sie ist durch die 8. Verordnung zum GPSG in nationales Recht umgesetzt worden und gewährte einen Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 1995. Seit dem 1. Juli 1995 können PSA im Bereich der EU nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechen.

Prüf- und Zertifizierungsstellen für PSA im DGUV Test - Partner für sichere und gesundheitsgerechte Ausrüstungen

  • Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
  • Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen
  • Fachausschuss Elektrotechnik (PSA mit Schutzwirkung gegen elektrische Risiken)

Adressen der Prüf- und Zertifizierungsstellen

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