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Bild einer Maschine auf einem Buch
Fotomontage: Geschäftsstelle DGUV Test

Konformitätsbewertungsverfahren 2006/42/EG

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Grafik: Übersicht Konformitätsbewertungsverfahren


Ansprechpartner:

Königsbrücker Landstraße 2
01109 Dresden
Deutschland

Tel.: +49 (0)351 457-2212
Fax: +49 (0)351 457-2215

EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Umfassende Qualitätssicherung

Mit der umfassenden Qualitätssicherung steht Herstellern von Anhang IV - Maschinen ein weiteres Verfahren der Konformitätsbewertung offen.

Der Anhang X der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschreibt das neue Konformitätsbewertungsverfahren, bei dem eine benannte Stelle nicht ein einzelnes Produkt, sondern das Qualitätssicherungssystem des Herstellers für Konstruktion, Bau, Endabnahme und Prüfung einer oder mehrerer Maschinenarten der im Anhang IV gelisteten Kategorien bewertet.

Die benannten Stellen haben sich über einheitliche Vorgehensweisen bei der Beurteilung von umfassenden Qualitätssicherungssystemen verständigt.

In einer Arbeitsgruppe des Koordinierungskreises der benannten Stellen nach Maschinenrichtlinie wurden hierzu Anwendungsempfehlungen - so genannte "recommendations for use" (RecUse) - erarbeitet, die anschließend von dem Koordinierungskreis beschlossen wurden. DGUV Test hat diese Anwendungsempfehlungen veröffentlicht.

Beratung durch DGUV Test

Die Prüf- und Zertifizierungsstellen in DGUV Test beraten Sie gern zur Anwendung der umfassenden Qualitätssicherung. Durch die aktive Mitarbeit in der Arbeitsgruppe des Koordinierungskreises und unserer Erfahrung in der Zertifizierung von QM-Systemen verfügen wir über reichhaltig Erfahrung in diesem Bereich.

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