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Fotomontage: Geschäftsstelle DGUV Test

Grafik: Übersicht Konformitätsbewertungsverfahren
Ansprechpartner:
Geschäftsstelle DGUV Test
Königsbrücker Landstraße 2
01109 Dresden
Deutschland
Tel.: +49 (0)351 457-2212
Fax: +49 (0)351 457-2215
EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Umfassende Qualitätssicherung
Mit der umfassenden Qualitätssicherung steht Herstellern von Anhang IV - Maschinen ein weiteres Verfahren der Konformitätsbewertung offen.
Der Anhang X der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschreibt das neue Konformitätsbewertungsverfahren, bei dem eine benannte Stelle nicht ein einzelnes Produkt, sondern das Qualitätssicherungssystem des Herstellers für Konstruktion, Bau, Endabnahme und Prüfung einer oder mehrerer Maschinenarten der im Anhang IV gelisteten Kategorien bewertet.
Die benannten Stellen haben sich über einheitliche Vorgehensweisen bei der Beurteilung von umfassenden Qualitätssicherungssystemen verständigt.
In einer Arbeitsgruppe des Koordinierungskreises der benannten Stellen nach Maschinenrichtlinie wurden hierzu Anwendungsempfehlungen - so genannte "recommendations for use" (RecUse) - erarbeitet, die anschließend von dem Koordinierungskreis beschlossen wurden. DGUV Test hat diese Anwendungsempfehlungen veröffentlicht.
- Recommendations for Use zur umfassenden Qualitätssicherung (englisch)
- Recommendations for Use zur umfassenden Qualitätssicherung (deutsche Übersetzung
durch DGUV Test)
Beratung durch DGUV Test
Die Prüf- und Zertifizierungsstellen in DGUV Test beraten Sie gern zur Anwendung der umfassenden
Qualitätssicherung. Durch die aktive Mitarbeit in der Arbeitsgruppe des Koordinierungskreises und unserer
Erfahrung in der Zertifizierung von QM-Systemen verfügen wir über reichhaltig Erfahrung in diesem Bereich.

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d90381