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Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie

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Grafik: Übersicht über die Konformitäts-Bewertungsverfahren nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Quelle: DGUV Test

Ablaufschritte Konformitätsbewertung

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Grafik: Ablaufschema der Konformitätsbewertung für Maschinen. Quelle: DGUV Test

CE-Kennzeichnung nach EG-Maschinenrichtlinie

Übersicht über die Konformitätsbewertungsverfahren

Welche Konformitätsbewertungsverfahren nach EG-Maschinenrichtlinie möglich bzw. vorgeschrieben sind, hängt davon ab, ob die Maschine oder das Sicherheitsbauteil unter den Anhang IV der Richtlinie fällt. Eine Übersicht gibt die nebenstehende Grafik.

In Anhang IV der Richtlinie sind Produkte aufgelistet, die als besonders gefährlich angesehen werden. Bei derartigen Maschinen muss eine benannte/notifizierte Stelle eingeschaltet werden, wenn keine harmonisierte Norm angewendet wird oder diese nicht alle relevanten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen abdeckt. Die Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test beraten Sie hierzu gerne.

Darüber hinaus können alle Arten von Maschinen mit dem GS-Zeichen oder dem DGUV Test-Zeichen gekennzeichnet werden, vorausgesetzt, in einer Baumusterprüfung durch eine unserer Stellen zeigt sich, dass die Maschine die Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) erfüllt.

Ablaufschema der Konformitätsbewertung

Im Rahmen der Konformitätsbewertung gilt es für den Hersteller, verschiedene Schritte auszuführen. Eine Übersicht gibt die nebenstehende Grafik.

 

so geht's

Konformitätserklärung und Einbauerklärung

BG-PRÜFZERT-Information
DGUV Test-Information 14:
EG-Konformitätserklärung und Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (mit Muster Konformitäts- und Einbauerklärung)