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Richtlinie über Elektrische Betriebsmittel 2006/95/EG

In den Geltungsbereich der Niederspannungs-Richtlinie fallen elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung

  • zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und
  • zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom.

Einige wenige Ausnahmen für Betriebsmittel und Bereiche sind in Anhang II der Richtlinie aufgeführt (z.B. elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen).

Die ursprüngliche Fassung der Richtlinie für elektrische Betriebsmittel wurde über die erste Verordnung zum GSG in nationales Recht umgesetzt. Diese Verordnung gilt seit dem 1. Januar 1980.

Kodifizierte Fassung veröffentlicht

Die EG-Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG von 1973 wurde 20 Jahre nach ihrem Erlass durch die EG-Richtlinie 93/68/EWG wesentlich geändert. Zur Rechtsvereinfachung wurde im Dezember als "neue" EG-Niederspannungsrichtlinie die Richtlinie 2006/95/EG verabschiedet, die die bisherigen Richtlinientexte in einer Richtlinie zusammenfasst. Sie wurde am 27.12.2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Diese Fassung enthält als Änderungen lediglich redaktionellen Anpassungen und die Bereinigung von Übersetzungsfehlern.
Sie trat am 16. Januar 2007 in Kraft, gleichzeitig trat die Richtlinie 73/23/EWG außer Kraft.

Unabhängig von einer grundlegenden Überarbeitung wurden die Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG und die entsprechenden Teile der Richtlinie 93/68/EWG in einer neuen Fassung (sogenannte "kodifizierte" Fassung) zusammengeführt: EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG. Verbunden hiermit sind lediglich redaktionelle Anpassungen und die Bereinigung von Übersetzungsfehlern.

Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter:

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