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Gasflamme
Foto: Eisenhans © www.fotolia.de

Ansprechpartner:
Fachausschuss Nahrungs- und Genussmittel
Dynamostraße 7-11
68165 Mannheim

Tel.: +49 (0) 621 4456 3430
Fax: +49 (0) 621 4456 3470
E-Mail:

EG-Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen 2009/142/EG

Gasverbrauchseinrichtungen im Sinne der Richtlinie 2009/142/EG sind Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von nicht mehr als 105 °C betrieben werden. Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie Baugruppen ("Ausrüstungen" noch Artikel 1) - mit Ausnahme von Gas-Gebläsebrennern und ihren zugehörigen Wärmetauschern fallen ebenfalls in den Geltungsbereich dieser Richtlinie.

Gasverbrauchseinrichtungen müssen nach dem EU-Recht sowohl in der Entwurfsphase (Baumusterprüfung) als auch in der Herstellungsphase einem Zertifizierungsverfahren unterzogen werden. Somit sind die Inhalte der Zertifizierungsverfahren zur Erlangung der CE-Kennzeichnung bzw. des GS-Zeichens vergleichbar. Eine freiwillige Kennzeichnung mit dem GS-Zeichen ist daher nicht möglich.

Für Ausrüstungen, die in eine Gasverbrauchseinrichtung eingebaut werden oder zu einer solchen zusammengebaut werden, sind die Konformitätsbewertungsverfahren grundsätzlich identisch. Auf die CE-Kennzeichnung wird jedoch verzichtet. Seit dem 1. Januar 1996 dürfen Gasverbrauchseinrichtungen im Bereich der EU nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechen.

Fachausschuss Nahrungs- und Genussmittel: Benannte Stelle

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschusses Nahrungs- und Genussmittel ist benannte Stelle für folgende Gasverbrauchseinrichtungen: Geräte zum Kochen und Heizen sowie Geräte zu Kühl- und Waschzwecken. Wir beraten und unterstützen Sie gerne!

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