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Zertifikate des DGUV Test
Erläuterungen zu den Zertifikatsarten und Prüfzeichen
Die Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test führen seit mehr als 40 Jahren Produktprüfungen durch auf der Basis des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) sowie von EG-Richtlinien und sonstigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.
Welches Zertifikat vergeben werden kann, wenn die Anforderungen eingehalten werden, hängt vom Produkt und ggf. den Kundenwünschen ab. Folgende Zertifikate und Prüfzeichen werden derzeit im DGUV Test vergeben (in Klammern die Abkürzungen, die in der Datenbank Geprüfte Produkte verwendet werden):
- GS-Prüfbescheinigungen (GS)
Eine GS-Prüfbescheinigungen kann vergeben werden, wenn das Produkt dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) unterliegt. Das Produkt darf mit dem GS-Zeichen gekennzeichnet werden.
- EG-Baumusterprüfbescheinigung (EG)
Eine EG-Baumusterprüfbescheinigung kann vergeben werden, wenn das Produkt einer EG-Richtlinie unterliegt, die eine EG-Baumusterprüfung als ein Konformitätsbewertungsverfahren für das Produkt vorsieht. Mit dieser Prüfbescheinigung wird kein Prüfzeichen vergeben.
Produkte die unter die Schiffsausrüstungsrichtlinie fallen, sind mit dem speziellen Konformitätskennzeichen ("Steuerrad") zu versehen (in der Datenbank werden diese Produkte gesondert mit EG A gekennzeichnet).
- DGUV Test Prüfbescheinigung / BG-Prüfbescheinigung (BG)
Für Produkte, die durch eine der Prüf- und Zertifizierungsstellen des DGUV Test geprüft und zertifiziert wurden, kann eine BG-Prüfbescheinigung ausgestellt werden, die zum Anbringen des DGUV Test-Zeichens berechtigt. Bei bestimmten Prüfungen (z.B. Teilaspekte) wird das Zeichen mit einem Zusatz versehen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten über das DGUV Test-Zeichen.
Wird zusätzlich zu einer EG-Baumusterprüfbescheinigung ein Prüfzeichen gewünscht, kann in der Regel eine Zeichengenehmigung (ZG) erteilt werden, die zum Anbringen des DGUV Test-Zeichens berechtigt.
- Baumusterprüfbescheinigung (BM)
Eine Baumusterprüfbescheinigung kann vergeben werden, wenn das Produkt zwar einer EG-Richtlinie unterliegt, aber für dieses Produkt keine EG-Baumusterprüfung vorgesehen ist (z.B. für Maschinen, die nicht unter Anhang IV der Maschinenrichtlinie fallen). Mit dieser Prüfbescheinigung wird kein Prüfzeichen vergeben.
- Eine Prüfung von Unterlagen (PU) kann auf freiwilliger Basis auch erfolgen, wenn es sich nicht um Maschinen handelt, die unter Anhang IV der Maschinenrichtlinie fallen.
- Qualitätsmanagementsysteme (QS)
Qualitätsmanagementsysteme sind ein wirkungsvolles Instrument für die Organisation eines Unternehmens. Die Zertifizierung erfolgt nach der Norm DIN EN ISO 9001, nach den Vorgaben europäischer Richtlinien oder entsprechend der Module des europäischen Ratsbeschlusses (Module D, E, H). Grundlage für die Prüfung und Zertifizierung ist die Prüf- und Zertifizierungsordnung der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test.
In aller Kürze:
- GS = GS-Prüfbescheinigung
- DGUV Test Prüfbescheinigung / BG = BG-Prüfbescheinigung
- EG = EG-Baumusterprüfbescheinigung
- BM = Baumusterprüfbescheinigung
- ZG = Zeichengenehmigung
- PB = Prüfbescheinigung (für spezielle Aspekte)
- PU = Bescheinigung über die Prüfung von Unterlagen
- QS = Zertifikat für ein Qualitätsmanagementsystem
- ET = EuroTest Zeichen
Leitfaden Zertifikate
Der DGUV Test-Leitfaden Zertifikate gibt einen Überblick über die verschiedenen Zertifikatsarten, die von den Prüf-
und Zertifizierungsstellen ausgestellt werden:
Leitfaden Zertifikate (pdf-Datei)
Leitfaden Zertifikate (pdf-Datei)

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