- > Produktprüfu...
- > CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

CE-Kennzeichnung
Ansprechpartner:
Geschäftsstelle DGUV Test
Königsbrücker Landstraße 2
01109 Dresden
Deutschland
Tel.: +49 (0)351 457-2212
Fax: +49 (0)351 457-2215
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Viele europäische Richtlinien schreiben vor, dass Produkte mit der CE-Kennzeichnung (auch fälschlicherweise "CE-Zeichen" genannt) versehen werden müssen. Wer eine CE-Kennzeichnung an einem Produkt anbringt, erklärt hiermit gegenüber den Behörden
- dass das Produkt allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht und
- es den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde.
Wer ist für das Anbringen der CE-Kennzeichnung zuständig?
Zunächst einmal gilt: Der Hersteller ist für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und das Anbringen des CE-Zeichens verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hersteller innerhalb oder außerhalb der europäischen Gemeinschaft ansässig ist.
Der Hersteller kann hierfür einen in der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigen bestellen, der in seinem Auftrag handelt
CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen
Die CE-Kennzeichnung sollte nicht verwechselt werden mit einem Zeichen wie dem GS-Zeichen oder dem
DGUV Test-Zeichen: Bei der CE-Kennzeichnung hat nur im Ausnahmefall eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle
das Produkt geprüft! Ob dies der Fall ist oder nicht, sagt die CE-Kennzeichnung nicht aus. Beim GS-Zeichen und beim
DGUV Test-Zeichen erfolgt außerdem eine Überwachung der Fertigung.
Die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung ist auf keinen Fall der (freiwilligen) Prüfung und Zertifizierung durch eine neutrale Stelle gleichwertig.
Aussehen der CE-Kennzeichnung
Das Aussehen der CE-Kennzeichnung ist genau vorgegeben. Für die Größe gibt es keine Vorgabe, jedoch müssen die Proportionen eingehalten werden.
Unterstützung durch die Prüf- und Zertifizierungsstellen im
DGUV Test
Unsere Prüf- und Zertifizierungsstellen unterstützen Sie gerne, wenn Sie Fragen zur CE-Kennzeichnung oder zur Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren haben.
Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter:
Weiterführende Links
- Liste der europäischen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen:
http://ec.europa.eu/enterprise/..../index_en.htm(nur englisch) - Umfangreiche Informationen zur technischen Harmonisierung in der Europäischen Gemeinschaft:
http://europa.eu/legislation_summaries/.../index_de.htm - CE-Zeichen zum Download
http://ec.europa.eu/enterprise/faq/ce-mark.htm (nur englisch) - Internetseite der EU-Kommission zu CE-Kennzeichnung
http://ec.europa.eu/cemarking/ (nur englisch)
DGUV Test-Information
Vergleich von CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen (pdf-Datei)
CE marking Website
www.ec.europa.eu/CEmarking

Versenden
Seitenfeedback
Webcode:
d8351