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Download Bestellformular GS-Zeichen und DGUV Test-Zeichen:
deutsch (pdf-Datei)
englisch (pdf-Datei)
Ansprechpartner:
Geschäftsstelle DGUV Test
Frau Riccius
Tel.: +49 (0)351 457-2221
Fax: +49 (0)351 457-2215
Bezug von GS-Zeichen und
DGUV Test-Zeichen
Wenn Sie im Besitz einer gültigen
- GS-Prüfbescheinigung des DGUV Test oder einer
- BG-Prüfbescheinigung bzw. DGUV Test-Zeichengenehmigung
sind, können Sie auf Ihren Produkten das entsprechende Prüfzeichen anbringen. Ihren Kunden signalisieren Sie damit: Unser Produkt wurde von einer unabhängigen Stelle auf Sicherheit und Gesundheitsschutz geprüft.
Welche Möglichkeiten haben Sie zum Bezug der Prüfzeichen?
- Bestellung von Plaketten über Geschäftsstelle DGUV Test zur Prüfung und Freigabe
Bestellformular per Fax: +49 351 457 2215
E-Mail: dguv-test@dguv.de
- Bezug von digitalisierten Zeichen über die Geschäftsstelle DGUV Test als Grafikdatei (Versand per E-Mail oder
CD-Postversand):
- Erstellung von einem Zeichen 25 Euro (zuzüglich MwSt),
- Erstellung von mehreren Zeichen im Rahmen einer Bestellung - das Erste 25 Euro, jedes weitere Zeichen 7,50 Euro (jeweils zuzüglich MwSt)
Was ist zu beachten?
- Bei Bestellungen geben Sie bitte immer die Nummer der Prüfbescheinigung und unsere Prüf- und Zertifizierungsstelle an. Die Nummer dient einerseits zum Überprüfen der Gültigkeit, zum anderen werden auf fast allen unseren Zeichen die Zertifikatsnummern zur Identifikation angegeben: Das schützt Sie und uns vor missbräuchlichen Gebrauch!
- Wenn Sie keine Plaketten bestellen möchten und ein digitales Zeichen von uns beziehen: Das GS-Zeichen und DGUV Test-Zeichen müssen so beschaffen sein und auf dem Produkt angebracht werden, dass sie dauerhaft lesbar sind und nicht ohne Zerstörung abgelöst werden können.
- Bestellungen sind nur auf gültige Zertifikate des DGUV Test möglich.
- Der Verkauf der Zeichen erfolgt durch die Walker Etiketten GmbH. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Walker Etiketten GmbH.; einzusehen unter www.walker-etiketten.de/media/files/prospekte/AGB_walker.PDF. Die Geschäftsstelle DGUV Test prüft vorab, ob ein gültiges Zertifikat vorliegt.
- Bitte verwenden Sie das Bestellformular (siehe Spalte links).
Verwendungshinweise:
- Mit dem GS- oder DGUV Test-Zeichen dürfen die dem geprüften Baumuster entsprechenden Produkte nur solange gekennzeichnet werden, wie das zu Grunde liegende Zertifikat gültig ist. Nachdem das Zertifikat ungültig geworden ist, darf an nachfolgend gefertigten Produkten das GS-Zeichen oder DGUV Test-Zeichen nicht mehr angebracht werden.
- Das GS-Zeichen bzw. DGUV Test-Zeichen ist, so weit möglich, neben dem Firmenzeichen oder Typenschild anzubringen.
- Weitere Hinweise zur Kennzeichnung von Produkten siehe Abschnitt 13 der "Prüf- und Zertifizierungsordnung der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test".

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