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Rüdiger Reitz
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Königsbrücker Landstraße 2
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Deutschland
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Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) tritt am 1.12.2011 in Kraft
11.11.2011
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vom 8. November 2011 (BGBl I 2011 Nr. 57, S. 2178) wurde am 11. November 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt damit am 1. Dezember 2011 in Kraft. Das bisher geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) tritt gleichzeit außer Kraft.Neu gefasst werden auch die an das Gesetz angebundenen Verordnungen. Die Maschinenverordnung ist somit zukünftig die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV. Entsprechendes gilt für die anderen Verordnungen wie die Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV.
Produkte
Das ProdSG regelt umfassend die Anforderungen an das Bereitstellen von Produkten auf dem Markt. Produkte sind dabei Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind. Die bisherige Unterteilung in "Verbraucherprodukte" und "technische Arbeitsmittel" entfällt: Die Anforderungen gelten für alle Produkte. Für die spezielle Gruppe der Verbraucherprodukte werden allerdings einige zusätzliche Anforderungen aufgestellt.
GS-Zeichen
Mit dem Ziel, das GS-Zeichen zu stärken, werden einige neue Bestimmungen eingeführt. So kann der Ausschuss für Produktsicherheit Spezifikationen ermitteln, die bei der Prüfung berücksichtigt werden müssen. Außerdem müssen alle GS-Stellen zukünftig Informationen über Zeichenmissbrauch veröffentlichen; DGUV Test macht dies bereits seit einigen Jahren in einer Schwarzen Liste.
In einem Anhang zum Gesetz wird die Gestaltung des GS-Zeichens geregelt.
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Produktsicherheitsgesetz vom 8.11.2011

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