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Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Erster Teil in deutsch veröffentlicht
07.09.2011
Da die Übersetzung des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sehr aufwendig ist und ein komplexes Abstimmungsverfahren erfordert, wurden in einem ersten Schritt die Kommentierungen zu den Erwägungsgründen und zu dem verfügenden Teil übersetzt.
Das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat - nach erfolgter Abstimmung mit Österreich und der Schweiz - die offizielle Teil-Übersetzung des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an die EU-Kommission zur Veröffentlichung übersandt.
Derzeit wird intensiv an der Übersetzung des Leitfadens zu den Anhängen der Maschinenrichtlinie gearbeitet. Ein Fertigstellungsdatum ist bisher noch nicht absehbar.

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