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Überarbeitetes Interpretationspapier zur Gesamtheit von Maschinen
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
10.05.2011
Das bisherige Interpretationspapier "Gesamtheit von Maschinen" vom 10. März 2006 wurde in einer Arbeitsgruppe
- vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Baden-Württemberg in Abstimmung mit den
Marktüberwachungsbehörden der Länder
- von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- von einzelnen Unfallversicherungsträgern sowie
- vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA)
auf Grund der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der praktischen Erfahrungen aktualisiert.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt das Inverkehrbringen und somit den freien Warenverkehr von Maschinen im
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist der Begriff "Maschine" sehr weit gefasst. So gilt auch eine "Gesamtheit von
Maschinen", die im allgemeinen Sprachgebrauch als Maschinenanlage, verkettete Anlage oder komplexe Anlage bezeichnet
wird, als eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Der Begriff "Gesamtheit von Maschinen" wurde bereits durch die alte EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG eingeführt und
inhaltsgleich in die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG übernommen bzw. bedingt durch die Änderung der
Begriffsbestimmung "Maschine" und der Aufnahme der Begriffsbestimmung "unvollständige Maschine" angepasst.
Dieses Interpretationspapier soll eine Hilfestellung bei der Interpretation der Begriffsbestimmung "Gesamtheit von
Maschinen" gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bieten und beschreibt anhand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise
für die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG handelt.
Das überarbeitete Papier wurde am 5. Mai 2011 im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 12 veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Interpretationspapier:
Gesamtheit von Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (PDF-Datei, 548 KB)
Bereitgestellt durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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