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BG-PRÜFZERT
Königsbrücker Landstraße 2
01109 Dresden
Deutschland
Tel.: 0351 457-2212
Fax: 0351 457-2215
Konformitätserklärung und Einbauerklärung nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
BG-PRÜFZERT veröffentlicht neues Infoblatt
12.02.2010
Die EG-Maschinenrichtlinie verpflichtet den Hersteller von Maschinen oder seinen Bevollmächtigten, eine EG-Konformitätserklärung auszustellen, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird.
Entsprechend muss der Hersteller einer unvollständigen Maschine eine Einbauerklärung ausstellen.
Diese Erklärungen sind eine rechtliche Aussage, dass die (unvollständige) Maschine alle relevanten Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt.
Was muss ein Hersteller berücksichtigen, wenn er eine EG-Konformitätserklärung erstellt? Welche Anforderungen gibt es an Form und Inhalt? Hierzu gibt ein neues Infoblatt des BG-PRÜFZERT gute Hilfestellungen. Je ein Muster einer Konformitäts- und einer Einbauerklärung runden die BG-PRÜFZERT-Information ab.
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