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Ansprechpartner:
Rudolf
Kohler
Fachausschuss Holz (HO)
Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-PRÜFZERT
Vollmoellerstraße 11
70563 Stuttgart
Tel.: 0711 / 13 34 - 1117
Fax: 0711 / 13 34 - 1111
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschusses Holz veröffentlicht überarbeiteten Prüfgrundsatz GS-HO-07
29.01.2010
Die verbindliche Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG seit dem 29. Dezember 2009 macht es erforderlich, auch die in dem Grundsatz GS-HO-07 „Entstaubern (Holzbearbeitung) mit einem Nennvolumenstrom < 6.000 m³/h“ enthaltenen Regelwerke anzupassen.
Darüber hinaus enthält der überarbeitete Grundsatz höhere Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Entstauber. Auch gilt die bisherige „H2“-Prüfung für Entstauber als technisch überholt, da der Großteil der Hersteller zwischenzeitlich in der Lage ist, Entstaubern zu fertigen die generell eine Staubkonzentration von 0,1 mg/m³ in der zurückgeführten Reinluft einheilten. Daher ist in diesem Grundsatz nur noch die Prüfung für das Prüfzeichen „H3“ enthalten.
Ebenfalls nicht mehr enthalten, sind die reinen Industriestaubsauger und Kombinationsgeräte (Industriestabsauger / Entstauber). Diese werden nach der Norm DIN EN 60335 2-69 beurteilt.
Aktualisierter Prüfgrundsatz
GS-HO-07: Entstaubern (Holzbearbeitung) mit einem Nennvolumenstrom < 6.000 m³/h

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d101337