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Harmonisierte Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Vermutungswirkung der EN 954-1 gilt weiter
29.12.2009
Zeitgleich mit der verbindlichen Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde im EU-Amtsblatt C 321 vom 29.12.2009 eine Ergänzung der Listung der harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht. Die im EU-Amtsblatt C 309 vom 18.12.2009 veröffentlichte Listung enthielt noch nicht die getroffene Reglung, dass die Konformitätsvermutungswirkung der EN 954-1:1996 bis zum 31.12.2011 verlängert wurde.
Für die Maschinenhersteller spielen die harmonisierten Normen eine besondere Rolle. Wenn ein Hersteller eine Maschine
entsprechend Anhang IV der EG-Maschinenrichtlinie konzipiert und fertigt, dann muss er eine notifizierte Prüf- und
Zertifizierungsstelle einschalten. Diese Verpflichtung entfällt zukünftig, wenn es harmonisierte Normen für die
spezielle Maschine gibt und die Normen auch eingehalten werden. Das heißt, dass für diese Hersteller die Verpflichtung
zur EG-Baumusterprüfung bzw. zur Einführung eines umfassenden Qualitätssicherungssystems entfällt.

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