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Ansprechpartner:
Tobias Henke
Geschäftsstelle BG-PRÜFZERT
Königsbrücker Landstraße 2
01109 Dresden
Tel.: 0351 457 2212
Fax: 0351 457 2215
Konformitätsbewertung durch umfassende Qualitätssicherung
Kunden von BG-PRÜFZERT nutzen diese neue Möglichkeit
21.09.2009
Mit der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG stehen den Herstellern von Maschinen drei Möglichkeiten von Konformitätsbewertungsverfahren zur Auswahl:
- EG-Baumusterprüfung
Der Hersteller beauftragt eine benannte Stelle mit der EG-Baumusterprüfung. Dieses Verfahren ist bereits aus der "alten" Maschinenrichtlinie bekannt. Dabei lässt der Hersteller ein repräsentatives Baumuster der "Anhang-IV-Maschine" prüfen. - Interne Fertigungskontrolle
Der Hersteller führt eigenverantwortlich eine interne Fertigungskontrolle gemäß Maschinenrichtlinie Anhang VIII durch. - Umfassende Qualitätssicherung
Der Hersteller wendet eine so genannte umfassende Qualitätssicherung gem. Anhang X der Maschinenrichtlinie an. In diesem Verfahren bewertet die benannte Stelle das Qualitätssicherungssystem dahingehend, ob es geeignet ist, sicherzustellen, dass die hergestellten Produkte den Vorgaben der Maschinenrichtlinie entsprechen. Es findet keine Baumusterprüfung statt.
Mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung neu aufgenommen. Durch
den BG-PRÜFZERT-Artikel zur umfassenden Qualitätssicherung, der in der Zeitschrift "QZ Qualität und Zuverlässigkeit"
9/2009 veröffentlicht wurde, werden Hersteller und Qualitätsmanagementbeauftragte über diese neue Möglichkeit der
Konformitätsbewertung nach Maschinenrichtlinie informiert.
Alle Maschinenprüfstellen im BG-PRÜFZERT verfügen über die Zulassung für die Bewertung und Zertifizierung von umfassenden Qualitätssicherungssystemen. Schon jetzt haben sich erste Hersteller für dieses Verfahren entschieden.
Sollten Sie Fragen zur Einführung eines umfassenden Qualitätssicherungssystems oder zu einem anderen der o.g.
Verfahren zur Konformitätsbewertung haben - sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne!
Links
QZ-Artikel: Umfassende Qualitätssicherung mit der neuen Maschinenrichtlinie
Umfassende Qualitätssicherung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
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BG-PRÜFZERT - Prüf- und Zertifizierungsstellen im BG-PRÜFZERT

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