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Ansprechpartner:
Tobias Henke
Geschäftsstelle BG-PRÜFZERT
Königsbrücker Landstraße 2
01109 Dresden
Tel.: 0351 457 2212
Fax: 0351 457 2215
Akkreditierungsstellengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Keine Änderungen für die Kunden von BG-PRÜFZERT
18.08.2009
Das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Nr. 51 am 06. August
2009 in Kraft getreten.
In Deutschland wird es danach nur noch eine privatrechtlich organisierte Akkreditierungsstelle geben, die vom Staat zu
beleihen ist. Träger dieser nationalen Akkreditierungsstelle werden zu je einem Drittel der Bund, die Länder und die
Wirtschaft. Diese nationale Akkreditierungsstelle nimmt zum 01. Januar 2010 ihre Arbeit auf.
Das Gesetz legt auch fest, dass ein Akkreditierungsbeirat eingerichtet werden soll, der das
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beraten, die Beteiligung der interessierten Kreise sicherstellen und
Akkreditierungsregeln erstellen soll.
Alle Prüf- und Zertifizierungsstellen im BG-PRÜFZERT verfügen jeweils über eine aktuell gültige Akkreditierung durch
die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik - ZLS. Diese Akkreditierungen behalten für die ausgestellten
Zeiträume ihre Gültigkeit, auch über den 01. Januar 2010 hinaus. Damit ist sichergestellt, dass die Prüf- und
Zertifizierungsstellen im BG-PRÜFZERT auch ab dem 01. Januar 2010 Leistungen im Bereich der Prüfung und Zertifizierung
von Produkten anbieten können.
Alle Prüf- und Zertifizierungsstellen im BG-PRÜFZERT, die Produkte nach der Maschinenrichtlinie prüfen, verfügen
bereits über eine Akkreditierung für die Prüfung und Zertifizierung nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Links
Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG)
Prüfstellen im BG-PRÜFZERT
- BG-PRÜFZERT-Information 5- Prüf- und Zertifizierungsstellen im
BG-PRÜFZERT - Prüf- und Zertifizierungsstellen im BG-PRÜFZERT

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