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Fallrettungsboot


Ansprechpartner:

See-Berufsgenossenschaft
Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-PRÜFZERT
Reimerstwiete 2
20457 Hamburg

Tel.: 040 36137-220
Fax: 040 36137-204

Neufassung der Schiffsausrüstungs-
richtlinie (2009/26/EG )

Verpflichtende Anwendung ab 06. April 2010

27.05.2009

Für Schiffsausrüstungen ist seit 20.12.1996 die EG-Richtlinie 96/98/EG über Schiffsausrüstung in Kraft. Sie wurde zuletzt 2008 mit der EG-Richtlinie 2008/67/EG geändert. Diese Änderung "Richtlinie 2008/67/EG der Kommission vom 30. Juni 2008 zur Änderung der Richtlinie 96/98/EG des Rates über Schiffsausrüstung" muss ab dem 21. Juli 2009 angewendet werden.

Am 6. Mai 2009 wurde im Amtsblatt L 113 der EU eine weitere Änderung der Schiffsausrüstungsrichtlinie publiziert.
Diese Richtlinie 2009/26/EG ist ab dem 6. April 2010 anzuwenden.

Diese Anpassungen wurden erforderlich, da seit der letzten Änderung der Richtlinie weitere, internationale Übereinkommen und Prüfnormen in Kraft getreten sind, die in die Schiffsausrüstungsrichtlinie eingearbeitet werden mussten.
Die o. a. Rechtsvorschrift bildet die Grundlage für die Konformitätsbewertung von Schiffsausrüstungen. Ziel ist, den freien Verkehr der Schiffsausrüstungen bei Einhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sicherzustellen.

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Informationen zu Schiffsausrüstungen

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