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EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Übersetzung der Anwendungsempfehlungen zur umfassenden Qualitätssicherung gem. Anhang X
06.05.2009
Mit der umfassenden Qualitätssicherung steht Herstellern von Anhang IV - Maschinen ein weiteres Verfahren der Konformitätsbewertung offen.Der Anhang X der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschreibt das neue Konformitätsbewertungsverfahren, bei dem eine benannte Stelle nicht ein einzelnes Produkt, sondern das Qualitätssicherungssystem des Herstellers für Konstruktion, Bau, Endabnahme und Prüfung einer oder mehrerer Maschinenarten der im Anhang IV gelisteten Kategorien bewertet.
Die benannten Stellen haben sich über einheitliche Vorgehensweisen bei der Beurteilung von umfassenden Qualitätssicherungssystemen verständigt.
In einer Arbeitsgruppe des Koordinierungskreises der benannten Stellen nach Maschinenrichtlinie wurden hierzu Anwendungsempfehlungen - so genannte "recommendations for use" (RecUse) - erarbeitet, die anschließend von dem Koordinierungskreis beschlossen wurden. BG-PRÜFZERT hat diese Anwendungsempfehlungen veröffentlicht.
Recommendations for Use zur umfassenden Qualitätssicherung (englisch)
Recommendations for Use zur umfassenden Qualitätssicherung (deutsche Übersetzung durch BG-PRÜFZERT)

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