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Gericht bescheinigt: Werbung mit dem Hinweis "CE-geprüft" ist irreführend!
CE-Kennzeichen ist kein Gütesiegel
18.02.2009
Mit dem Gerichtsurteil, dass Werbung mit dem Hinweis "CE-geprüft" irreführend ist, folgt das Landgericht Stendal der
Auffassung der Wettbewerbszentrale (Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08). Diese hatte ein Unternehmen, das
Arbeitshandschuhe mit dem Hinweis "CE-geprüft" bewarb, auf Unterlassung wegen irreführender Werbung in Anspruch
genommen.
Schon seit längerem haben wir von BG-PRÜFZERT darauf hingewiesen, dass die CE-Kennzeichnung kein Prüf- bzw.
Werbezeichen ist, da auf allen Produkten, die unter eine entsprechende europäische Richtlinie fallen, auf Basis
gesetzlicher Regelungen, die CE-Kennzeichnung angebracht werden muss.
Diese Auffassung vertritt auch das Landgericht Stendal in seiner Urteilsbegründung:
"Bei den CE-Kennzeichen handelt es sich um eine Eigenerklärung des Herstellers, mit dem dieser die Konformität des
Produkts mit geltenden europäischen Richtlinien bestätigt. Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätskennzeichen, sondern
eine Art Warenpass. Es signalisiert weder eine besondere Sicherheit noch eine Qualität des Produkts, sondern stellt
eine schlichte Behauptung des Herstellers dar."
Links:
DGUV Test-Information
Vergleich von CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen (pdf-Datei)

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