- > Aktuelles
- > 2009
- > 1. Quartal
- > Prüfgrundsatz "Sicherheitsschaltgeräte"

Bild: "Erwärmungsprüfung eines Sicherheitsschaltgerätes", BG Elektro Textil Feinmechanik
Ansprechpartner:
Herr Dipl.-Ing. Martin Mehlem
Fachausschuss Elektrotechnik
Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-PRÜFZERT
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Tel: +49 (0)2 21/37 78 - 6301
Fax: +49 (0)2 21/37 78 - 6322
Prüfgrundsatz GS-ET-20 "Sicherheitsschaltgeräte"
Sicherheitsschaltgeräte erfüllen schon heute Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
23.01.2009
Mit Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zum 29.12.2009 ändern sich die Rahmenbedingungen für das
Inverkehrbringen von Sicherheitsschaltgeräten.
Sicherheitsschaltgeräte werden im Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie als Sicherheitsbauteile für Maschinen
eingesetzt und übernehmen, als eine von mehreren Komponenten, die Umsetzung von sicherheitsrelevanten Funktionen.
Diese Logikeinheiten sorgen zum Beispiel dafür, dass beim Öffnen einer Schutztüre oder Betätigen eines
NOT-HALT-Befehlsgerätes die gefahrbringende Maschinenbewegung stillgesetzt wird.
Auf Basis des aktuellen Prüfgrundsatzes können schon heute Produkte geprüft und zertifiziert werden die dann zum
29.12.2009 die Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie erfüllen.
DGUV-Fachausschüsse
Die Fachausschüsse wie der Fachausschuss Eletrotechnik sind Einrichtungen der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). In den Fachaussschüssen werden Erkenntnisse und Erfahrungswissen für alle gesetzlichen Unfallversichungsträger übergreifend zusammengeführt, um praktische Lösungen für Arbeitsschutzprobleme zu entwickeln.
Der größte Teil der DGUV-Fachausschüsse hat Prüf- und Zertifizierungsstellen eingerichtet, die Mitglied im
BG-PRÜFZERT sind.
Zur Übersicht der Fachausschüsse.
Link

Versenden
Seitenfeedback
Webcode:
d57316