Handlungsanleitungen zurückgezogen

Beispiel: BGI/GUV-I 504-7

Die "Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge", die bisher als DGUV Informationen mit den Nummern 240-011 bis 240-460 (ehemals BGI/GUV-I 504) veröffentlicht waren, datieren im Wesentlichen aus den Jahren 2009 bis 2010 und boten bisher eine Hilfestellung für die Bestimmung von Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind, und gaben Informationen zu den Fristen der Vorsorge. Sie enthielten außerdem - zugeordnet zu jedem DGUV Grundsatz - Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung.

Die Vorsorgeanlässe sind inzwischen durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV () mit den konkretisierenden arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) geregelt. Weitere Information: Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ().

Im Rahmen der Überarbeitung der "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen" zur Neuauflage mit dem Titel "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" sind die zusätzlichen Inhalte der Handlungsanleitungen direkt in die DGUV Empfehlungen integriert worden, so dass der Bedarf für separate Handlungsanleitungen mit Veröffentlichung der "DGUV Empfehlungen" entfällt.

Aus diesem Grund werden die Handlungsanleitungen mit dem Erscheinen der "DGUV Empfehlungen" zurückgezogen.

Für die Fristen konkretisiert die AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" () (Bek. d. BMAS v. 10.05.2016 – IIIb1-36628-15/7) die Ar-bMedVV.


Ansprechperson

Martina Nethen-Samimy
Hauptabteilung Prävention
Referat "Gesundheitsschutz und DGUV Vorsorge"