ProBudget

Kooperation zwischen DGUV und Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Seit dem 01.01.2008 können rehabilitationsbedürftige Menschen ihre Teilhabeleistungen in Form eines Persönlichen Budgets, also als Geldbetrag (§§ 17 Abs. 2, 159 Abs. 5 SBG IX), beanspruchen. Sinn und Zweck dieses Persönlichen Budgets ist ein Mehr an Selbstbestimmung.


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Ob und wann das Persönliche Budget geeignet ist, hängt von der Art der Leistung und den Umständen des Einzelfalls ab. Selbstverständlich darf die Qualität der Leistung und die Versorgung nicht leiden, auch dürfen keine höheren Kosten entstehen.


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Die Unfallversicherung steht dem Instrument des "Persönlichen Budgets" positiv gegenüber. Um die Wirkungsweise Persönlicher Budgets für betroffenen Menschen und die Verwaltung genauer zu untersuchen, hat sie sich daher, in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu der Durchführung des Projektes ProBudget entschlossen.


In das zwischenzeitlich abgeschlossene Projekt wurden fast 700 schwerstverletzte Versicherte von insgesamt zehn verschiedenen Unfallversicherungsträgern einbezogen. In der ersten Phase sollten durch einen Arbeits- oder Wegeunfall schwerstverletzte Menschen, die bereits im Leistungsbezug der Unfallversicherung standen, aufgesucht, informiert und individuell zum Persönlichen Budget beraten werden. In der zweiten Phase sollten diejenigen, die ein Persönliches Budget beantragt und genutzt haben, zu ihren Erfahrungen hierzu befragt werden.

Ziele waren u. a. die

  • Bekanntmachung und Verbreitung von Persönlichen Budgets
  • Feststellung, welche Umstände die Beantragung Persönlicher Budgets fördern bzw. hindern
  • Ermittlung, ob und wann der Wunsch nach einem Persönlichen Budget bei schwerstbehinderten Mensch besteht
  • Feststellung der Auswirkungen von Persönlichen Budgets auf die selbstbestimmte Teilhabe dieser Menschen.

Gleichzeitig sollten geeignete Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden, die bei der Beantragung und auch dem selbständigen Management Persönlicher Budgets helfen.

Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Programms zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets gefördert. Es war daher ein gemeinschaftliches Projekt von BMAS, DGUV und der zehn beteiligten Unfallversicherungsträger. Damit bei diesem Projekt die Interessen der betroffenen Menschen ausreichend wahrgenommen werden, stand dem Projektteam eine Vertreterin des Sozialverbandes VdK e. V. Deutschland beratend zur Seite. Die wissenschaftliche Begleitung wurde durch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg sichergestellt.

Das Projekt hatte eine Laufzeit von 22 Monaten (07.01.2009 -31.10.2010).

Die Ergebnisse des Forschungsprojekts können Sie nachstehendem Abschlussbericht entnehmen.