Suchtprävention

ein Schild tmit Schrift Beratung und Sucht

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Suchtprobleme durch den Konsum von Alkohol, Nikotin, Medikamenten, Aufputschmitteln oder illegalen Drogen, aber auch stoffungebundene Suchtformen, wie pathologischer Internetgebrauch oder Computer- und Glückspielsucht, spielen in der Arbeitswelt eine Rolle und werden oft unterschätzt.

Suchtprobleme bedeuten nicht nur für Betroffene und deren Angehörige individuelle Tragödien. Sie verursachen für Wirtschaft und Gesellschaft hohe Kosten.

Der Konsum von Alkohol, Drogen sowie anderen Rausch- und Aufputschmitteln stellen ebenso wie mögliche Folgen eines pathologischen Internetgebrauchs oder einer Spielsucht (z.B. Übermüdung, Ablenkung oder Unkonzentriertheit) eine erhebliche Gefährdung am Arbeitsplatz dar. Auf Basis der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beschäftigte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Tätigkeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht mit dieser Tätigkeit beschäftigen. Somit dürfen sich Beschäftigte nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

Die Unfallversicherungsträger informieren, unterstützen und beraten Betriebe und Organisationen bei der Suchtprävention. Sie qualifizieren betriebliche Akteure zur Suchtprävention, unterstützen die Betriebe und Organisationen bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und führen Informationsveranstaltungen durch. Dabei kooperieren sie auch mit Krankenkassen, die im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung beispielsweise Tabakentwöhnungsprogramme oder Programme zum gesundheitsgerechten Alkoholkonsum anbieten. Wie ein gesamtgesellschaftliches Zusammenwirken zwischen den politischen Ressorts auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie den Sozialversicherungsträgern bei der Suchtprävention aussehen kann, verdeutlicht das Anwendungsbeispiel der Nationalen Präventionskonferenz (NPK).

Die DGUV greift das Thema Betriebliche Suchtprävention im Sachgebiet Betriebliches Gesundheitsmanagement ihres Fachbereichs Gesundheit im Betrieb auf. Für betriebliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bietet die DGUV eine Reihe von Seminaren und Informationsmaterialien zum Thema Suchtprävention im Betrieb an. Die DGUV Information 206-009 "Suchtprävention in der Arbeitswelt – Handlungsempfehlungen" gibt einen Überblick über die Vielfältigkeit der Suchterkrankungen, deren Ursachen und Entwicklungsstufen. Des Weiteren beschreibt die DGUV Information betriebliche Maßnahmen sowie rechtliche Rahmenbedingungen.

Da Suchtprävention am effektivsten ist, wenn sie bereits die Jugendlichen erreicht, stellt die DGUV auf dem Internetportal "Lernen und Gesundheit" auch didaktisch aufbereitete Unterrichtsmaterialien für die Sekundarstufe I und II sowie für berufsbildende Schulen zu Themen der Suchtprävention zur Verfügung:

Die DGUV unterstützt die Ziele der Aktionswoche Alkohol, die alle zwei Jahre von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) durchgeführt wird.