Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)

Seit dem 1993 in Deutschland in Kraft getretenen endgültigen Verwendungsverbot für Asbest sind Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen verboten. Davon ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten). Sie reichen von spektakulären Maßnahmen wie dem Abriss des Palastes der Republik in Berlin bis hin zu kleinen Arbeiten wie dem Bohren eines Loches in eine Wand mit asbesthaltigem Wandputz. Zum Schutz der Menschen, die heute Arbeiten an asbesthaltigen Materialien vorzunehmen haben, werden deshalb umfassende Schutzmaßnahmen gefordert.

Die nach der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen und organisatorischen Voraussetzungen für ASI-Arbeiten sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" zusammengefasst. In dieser TRGS werden bei derartigen Arbeiten wegen des hohen Gesundheitsrisikos durch Asbestbelastungen grundsätzlich hohe Expositionen unterstellt und vorsorglich umfassende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten verlangt. ASI-Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, sind nur zulässig, wenn es sich um emissionsarme Verfahren handelt, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind (Anhang II Nr. 1 GefStoffV).

Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen vorgesehen, z. B. wenn es sich um Arbeiten mit geringer Exposition nach TRGS 519 handelt. Standardisierte und von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannte Verfahren mit geringer Exposition im Sinne von Anhang II Nr. 1 GefStoffV beschreibt die DGUV Information 201-012 (bisher: BGI 664).

Weiterführende Informationen

Asbest – Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Hrsg.: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Berlin 2015

Abbruch und Asbest – Informationen und Arbeitshilfen für Planung und Ausschreibung.
Hrsg.: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Berlin 2015

Rudolf, E.; Kleine, H.: Asbest: Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten – Verzeichnis geprüfter Arbeitsverfahren mit geringer Exposition nach TRGS 519. Kennzahl 130 260.
IFA-HANDBUCHdigital

Kleine, H.; Blome, H.: Asbest: Verfahren mit geringer Exposition bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (PDF, 235 kB, nicht barrierefrei) . Ergo-Med 28 (2004) Nr. 3, S. 82-86

Asbestrichtlinien der Länder, z. B. Bayern
Die Asbestrichtlinien der Länder beschreiben Vorgaben für die Bewertung und Sanierung schwachgebundener Asbestprodukte in Gebäuden.

Ansprechpartner

Dipl.-Geol. Andreas Wahmhoff

Asia Wolkow

Dr. Simone Peters

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen

Tel.: +49 30 13001 3380