• Halle mit Rettungshubschrauber

Erstversorgung

Die Erstversorgung ist die Versorgung Unfallverletzter durch qualifiziertes und entsprechend geschultes Personal. Diese notfallmedizinische Versorgung ist der erste Schritt im Rahmen der von den Unfallversicherungsträgern mit allen geeigneten Mitteln zu erbringenden Leistungen zur Rehabilitation.

Zur Fortentwicklung eines funktionellen Rettungsdienstes wirken die Landesverbände auf Länderebene bei der Umsetzung der Rettungsdienstgesetze mit.

Die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in den Unternehmen wird - soweit sie nicht von anerkannten Ausbildungsstellen in den Betrieben selbst erbracht wird - von den Hilfsorganisationen durchgeführt.

Ärztliche Behandlung

Jeder an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt darf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen behandeln. Dabei ist zu beachten, dass Unfallverletzte einem Durchgangsarzt vorzustellen sind, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt

Weitere Informationen für nicht am Durchgangsarztverfahren beteiligte Ärzte finden sie in dieser Infobroschüre (PDF, 4,1 MB, nicht barrierefrei) .

Vielfach wird der Unfallverletzte nach der ergänzenden durchgangsärztlichen Untersuchung dem vorstellenden Arzt zur weiteren Behandlung zurücküberwiesen. Sofern erforderlich, begleitet der Durchgangsarzt den Heilverlauf an bestimmten Terminen (Nachschau). Werden Heil- und Hilfsmittel erforderlich, kann der Durchgangsarzt diese bei der Nachschau verordnen.

Unfallverletzte mit isolierten Augenverletzungen oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen sind direkt einem entsprechenden Facharzt vorzustellen.