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Gemeinsam handeln

Strategie 2025 der gesetzlichen Unfallversicherung zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Deutschland geltendes Recht. Die UN-BRK verpflichtet den Staat zur Einhaltung von Menschenrechten, also zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Sie spricht damit auch die Versicherten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen an: Menschen, die bei einem Arbeitsunfall verletzt wurden oder die von einer Berufskrankheit betroffen sind.

Wie können die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen konkret im Alltag der gesetzlichen Unfallversicherung gewährleistet werden? Nach Ansicht des Vorstands der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, also der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten in der Selbstverwaltung, kann diese Frage nach dem Abschluss zweier Aktionspläne in den Jahren 2011-2018 inzwischen gut durch eine Strategie beantwortet werden.

Damit soll die kontinuierliche Einbettung der UN-BRK in die alltägliche Arbeit aller UV-Träger, des Spitzenverbands und der verbundenen Institutionen erfolgen. Das Ziel sei, so Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV, solche "Selbstverpflichtungen so zu implementieren, dass sie auch nach dem Ablauf des Aktionsplans 2.0 selbstverständlich weitergeführt werden".

Mit der Strategie UN-BRK 2025 (PDF, 434 kB, nicht barrierefrei) ist die UN-BRK als dauerhafte Führungs- und Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der gesetzlichen Unfallversicherung verankert.

Die gesetzliche Unfallversicherung versteht sich als inklusiver Dienstleister und als inklusiver Arbeitgeber. Dazu dient unter anderem der "Wegweiser Partizipation". Die Ansprechpersonen UN-BRK aller UV-Träger, des Klinikverbundes und der DGUV treffen sich regelmäßig. Sie kümmern sich um bereichsübergreifende Kommunikation und koordinieren das Vorgehen zur Umsetzung der Inklusion bei den einzelnen UV-Trägern.

Die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in die sie betreffenden Entscheidungen im Sinne der Partizipation betrifft alle Gestaltungsbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung. Einen konkreten Beitrag, um die Peer-Beratung - also die Beratung von Betroffenen durch Betroffene - in der Rehabilitation in die Fläche zu bringen, leistet die Peer-Landkarte.

Die Unfallversicherung wünscht sich weitere Kooperationen, um Synergieeffekte zu erzielen und das Bewusstsein bei ihren Partnern, insbesondere auch in der Ärzteschaft, für die Inhalte der UN-BRK zu verbreiten. Die DGUV steht zudem in einem engen Erfahrungsaustausch mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales für den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung NAP 2.0.

Ansprechperson

Stefan Boltz
Pressesprecher
Tel.: +49 30 13001-1410

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