Unfallversicherungsschutz und medizinische Versorgung von Schülern und Studierenden

Der Unfallversicherungsschutz von Schülern und Studierenden nach deutschem Recht kann sich auch auf die Teilnahme an Auslandsfahrten (z. B. Lehr- oder Studienfahrten, Schüler-Skikurse, internationaler Schüler-/Studierendenaustausch, Hochschulexkursionen) erstrecken.

Unsere Broschüre "Sicher im Ausland: Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Schüler und Studierende bei Auslandsaufenthalten" befindet sich derzeit in der Überarbeitung.