Explosionsschutz hat große Bedeutung

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Deutschland arbeitet an einer Energiewende. Bis 2020, so die Pläne der Bundesregierung, soll der Energieanteil aus Sonne, Windkraft und Co am Stromverbrauch mindestens 35 Prozent betragen. 2015 waren es nach Angaben des BMWi immerhin schon 29 %. Biogasanlagen sind ein wichtiger Baustein im Mix der erneuerbaren Energien. Wie kann der Arbeitsplatz Biogasanlage sicher gestaltet werden? Fragen dazu beantwortet Tim Pelzl von der DGUV.  

Welche Art von Stoffen können in Biogasanlagen überhaupt verwertet werden?

Pelzl: Das sind organische Substrate aus unterschiedlichen Quellen. Es können nachwachsende Rohstoffe wie Maispflanzen sein, tierische Exkremente wie Gülle oder Festmist oder Abfälle aus der Biotonne.

Bakterien zersetzen diese Substrate, es entsteht Biogas und daraus wird wiederum Energie gewonnen. Welche Stoffe in einer Biogasanlage können zu einer Gefährdung für die Beschäftigten werden?

Pelzl: Zunächst muss man das Biogas selbst nennen. Es besteht zum größten Teil aus Kohlendioxid und Methan. Das kennen wir auch als Hauptbestandteil des Erdgases. Methan ist hochentzündlich und bildet mit Luftsauerstoff explosionsfähige Gemische. In Biogasanlagen hat deshalb der  Explosionsschutz eine sehr große Bedeutung. Eine weitere Gefahr: Methan und Kolhelndioxid können den Luftsauerstoff verdrängen, das bedeutet, der Mensch erstickt. Biogas darf deshalb nicht in Arbeitsbereiche gelangen. Sind in gefährdeten Bereichen Instandhaltungsarbeiten nötig, müssen zuvor auf jeden Fall Messungen durchgeführt werden.

In den Anlagen können aber auch giftige Gase wie Schwefelwasserstoff und Ammoniak auftreten. Zwar lässt sich der Anteil dieser Spurengase über eine entsprechende Zusammensetzung des Substrats gering halten, aber bei bestimmten Tätigkeiten wie Arbeiten in Gärbehältern, sollten Gaswarneinrichtungen und Atemschutzgeräte zum Einsatz kommen.

Schließlich können auch Gefahren von den zu vergärenden Substraten und den Gärresten selbst ausgehen. Über verschiedene Aufnahmewege können durch Mikroorganismen (biologische Arbeitsstoffe) Infektionskrankheiten ausgelöst werden. Bei der Aufnahme von sehr hohen Konzentrationen über den Atemtrakt besteht zudem die Gefahr von allergieauslösenden und toxischen Wirkungen. Hier schützen vor allem Hygienemaßnahmen, Arbeits-/Schutzkleidung und Persönliche Schutzausrüstung (PSA).

Können Sie ein Beispiel für eine "typische" Gefährdung/Arbeitsunfall geben?

Pelzl: Bei der Wartung wird der Explosionsschutz oft nicht ernst genug genommen. Es bildet sich eine  gefährliche Atmosphäre und dann kann es im schlimmsten Fall zu einer Explosion kommen.

Oder ein zweites Beispiel: Bei der Reinigung eines Fermenters wird der Atemschutz nicht vorschriftsmäßig angelegt, so dass z.B. Schwefelwasserstoff über die Atmung aufgenommen wird und zu einer Vergiftung führt.

Welche Beschwerden treten häufiger auf?

Pelzl: Bei konsequenter Umsetzung der festgelegten Hygiene- und sonstigen Schutzmaßnahmen treten in der Regel keine Beschwerden auf. Wenn allerdings Kopfschmerzen, Schwindel, Durchfälle oder Hautreizungen bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auftreten, muss unverzüglich geprüft werden, ob die Schutzmaßnahmen eingehalten und ob sie wirksam genug sind.

Die Einhaltung von Hygienevorschriften spielt bei der Arbeit in Biogasanlagen eine zentrale Rolle. Können Sie einige Regeln nennen, die Anlagenbetreiber und Beschäftigte auf jeden Fall einhalten sollten?

Pelzl: Nicht nur für die Verwertung von Bioabfällen, z.B. Gärresten auf landwirtschaftlichen Flächen, bestehen Vorgaben wie in der Bioabfallverordnung, sondern auch für den Schutz von Beschäftigten in Biogasanlagen. Zu nennen sind die Biostoffverordnung mit den zugehörigen Technischen Regeln (TRBA) 500, 230 und 214 und die speziell für Biogasanlagen geschriebene Sicherheitsregel TI 4 der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Zu den persönlichen Hygienemaßnahmen gehört das Desinfizieren oder Waschen der Hände vor den Pausen. Am Arbeitsplatz darf nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden. Die Arbeitskleidung ist getrennt von der Privatkleidung aufzubewahren (Schwarz-Weiß-Trennung). Verschmutzte Arbeitskleidung darf nicht nach Hause zum Waschen mitgenommen werden, um Krankheitserreger nicht zu verschleppen.

Übrigens zeigt ein Unterweisungsvideo der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse sehr schön, wie jeder Mitarbeiter sich ohne großen Aufwand hygienisch verhalten kann.

Was kann der Arbeitgeber tun, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten?

Pelzl: Er sollte bereits bei der Planung der Anlage Gefährdungen ermitteln und beurteilen sowie geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Im laufenden Betrieb muss regelmäßig kontrolliert werden, ob die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden und ob sie wirksam sind. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen vor Beginn der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Auch ein Hautschutzplan ist wichtig. Dazu gehört die Bereitstellung von Desinfektions- und Waschmöglichkeiten, Hautschutz- und Pflegemitteln. Verschiedenen Vorschriften legen zudem regelmäßig wiederkehrende Prüfungen der Biogasanlage fest.

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