Durchführung einer Prüfung nach Maschinenrichtlinie durch das IFA

Prüfungen und Zertifizierungen werden auf der Basis der "Prüf- und Zertifizierungsordnung der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test" (DGUV Grundsatz 300-003, bisher BGG/GUV-G 902) durchgeführt. Der DGUV Grundsatz ist als Broschüre erhältlich bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder über die DGUV-Publikationsdatenbank.

Das Anfrageformular zur Prüfung und/oder Zertifizierung an das IFA steht zum Download zur Verfügung.

Sie können das Formular online ausfüllen, indem Sie mit der Tabulatortaste von Feld zu Feld gehen, und sie danach ausdrucken und speichern.

Bitte senden Sie die Anfrage unterschrieben an das

Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Alte Heerstraße 111
53754 Sankt Augustin.

Falls eine EG-Baumusterprüfung mit Ausstellung einer EG-Baumusterprüfbescheinigung in Auftrag gegeben wird, muss zusätzlich eine Erklärung abgegeben werden, die Sie - wie beschrieben - ausfüllen können.

Die Prüfgrundsätze, in denen die Prüfverfahren detailliert beschrieben sind, sind aufgelistet und stehen zum Download zur Verfügung. 

Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Thomas Bömer

Unfallprävention: Digitalisierung - Technologien

Tel: +49 30 13001-3530
Fax: +49 30 13001-38001