Fragen und Antworten

Allgemeines

  • Welche Voraussetzung muss unser Krankenhaus erfüllen, um am Verfahren nach §301-UV teilnehmen zu können?

    Grundlage für die Datenübermittlung der Berichte ist der Vertrag, welcher den Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und Unfallversicherungsträgern bei stationären Krankenhausleistungen regelt. Der Vertrag ist für alle Krankenhäuser verpflichtend, die der Rahmenvereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) über die Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung beigetreten sind. Alle anderen Krankenhäuser können der Vereinbarung zum Datenaustausch freiwillig separat beitreten.

  • Wo melden wir unser Krankenhaus zum Verfahren §301 UV an und welche Formulare benötigen wir?

    Vorab sollten Sie klären, ob ihr Krankenhaus der Rahmenvereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) bereits beigetreten ist.
    Dazu kann Ihnen die DGUV-Hotline unter Tel.: +49 30 13001 7330 Auskunft geben.

    Sollten Sie der Rahmenvereinbarung noch nicht beigetreten sein, dann wenden Sie sich für den Beitritt bitte an die DKG (). Wenn Sie kein DAV-, VAV- oder SAV-Krankenhaus sind, können Sie der Vereinbarung über den Datenaustausch auch separat (also ohne Beitritt zur Rahmenvereinbarung) beitreten. Dazu wenden Sie sich bitte ebenfalls an die DKG.

    Wenn Sie noch nicht für den elektronischen Datenaustausch freigeschaltet sind, dann wenden Sie sich diesbezüglich an die derzeit zuständige Kopfstelle BITMARCK.

    BITMARCK-Hotline (Für Fragen zur Anbindung, zu technischen Fragen und Fehlermeldungen):
    E-Mail: servicedesk(at)bitmarck.de
    Tel: 0800 2486 2725

  • Wo finde ich alle relevanten Informationen bezüglich des Verfahrens?

    Die Umsetzungshinweise Anlage SGBV v301 können Sie im Bereich "Weitere Datenaustauschverfahren / Informationen zu §301UV" dieser Seite entnehmen.

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