Unfallversicherung

Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Mit der Verordnung soll das Meldeverfahren zur Anzeige von Arbeitsunfällen sowie Verdachtsfällen auf Berufskrankheiten durch Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Ärztinnen und Ärzte vollständig digitalisiert werden.

Arbeitsunfälle und Verdachtsfälle auf Berufskrankheiten sind den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern anzuzeigen. Das geltende Recht sieht als regel­haften Meldeweg die Anzeigeerstattung auf Papier vor. Die Anzeige­inhalte sowie weitere Formalien sind durch vom Verordnungsgeber vorgegebene Formulare festgelegt. Bei Festhalten an den formalen Voraussetzungen erlaubt bisher lediglich eine Öffnungsklausel die digitale Datenübermittlung.

Mit der neuen Verordnung soll das Verfahren vollständig digitalisiert und so beschleunigt und vereinfacht werden.

Umsetzungsstand

Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 218KB] 23.01.2023 Verordnung ist verkündet 20.07.2023 Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“

Maßnahmen

Das Verfahren über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung wird neu geregelt. Wesentliche Ziele der neuen Anzeigeverordnung sind:

  • Digitalisierung des Verfahrens – elektronische Anzeige als ausschließlicher Meldeweg
  • Wegfall der bisherigen Anzeigeformulare als zwingende Vorgabe des Verordnungsgebers
  • Festlegung der jeweiligen Anzeigeinhalte durch Beschreibung der Meldedaten

Darüber hinaus werden die Möglichkeiten geschaffen, Daten aus anderen Anzeigeverfahren zu nutzen, um Doppelmeldungen im Berufskrankheiten­bereich zu vermeiden, sowie die Anzeigeinhalte um aktuelle Entwicklungen ergänzt.

Dokumentation

20.07.2023: Verordnung

17.01.2023: Referentenentwurf

Stellungnahmen

Weitere Informationen