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Organe der Hochschule

Die Organe der Hochschule sind gem. der Grundordnung das Kuratorium, der Fachhochschulrat und die Rektorin/der Rektor.

Das Kuratorium berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen und von grundsätzlicher Bedeutung sind. Es fördert insbesondere die Weiterentwicklung der Hochschule unter Beachtung des notwendigen Praxisbezuges . Das Kuratorium hat die Aufgabe, spezielle Beschlüsse des Fachhochschulrates zu betätigen (s. § 11 Abs. 2 Grundordnung).

Der Fachhochschulrat berät und beschließt in Angelegenheiten der Hochschule, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Organe fallen. Zu den genauen Aufgaben siehe § 19 Abs. 1 Grundordnung. Der Fachhochschulrat tagt mindestens zweimal pro Jahr.

Die Rektorin/Der Rektor leitet und vertritt die Fachhochschule und ist gleichzeitig Vorsitzende/r des Fachhochschulrats. Derzeit ist Prof. Dr. Uwe Sewerin amtierender Rektor.

so geht's

Ansprechpartner

Hochschule Bad Hersfeld

Prof. Dr. Uwe Sewerin
Tel.: 06621/405-201
Fax: 06621/405-200