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Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung (Bachelor)

Der seit 1996 durchgeführte Studiengang „Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung“ vermittelt auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden eine auf die Aufgaben der Unfallversicherung bezogene Bildung, die zur Wahrnehmung gehobener Funktionen befähigt und die naturwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Funktionen aufzeigt.

Das Studium dauert drei Jahre und besteht aus sechs Studienabschnitten von insgesamt 18 Monaten Dauer sowie aus Praxisphasen von ebenfalls 18 Monaten bei den Unfallversicherungsträgern, bei denen die Studierenden angestellt sind. Ein Studienabschnitt umfasst ca. 12 Wochen. Nach erfolgreichem Studium wird der akademische Grad „Bachelor of Law (LL.B)“ verliehen. Studienbeginn ist der 1. September eines Jahres. Das Studium besteht aus 37 Modulen, die studienbegleitend geprüft werden.

Für Absolventen des Ausbildungsberufs „Sozialversicherungsfachangestellte/r“ kann die Studienzeit auf zwei Jahre mit fünf Studienabschnitten und entsprechenden Praxiszeiten verkürzt werden.

Für Absolventen der Fortbildungs- und Prüfungsordnung für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand oder einer vergleichbaren Prüfungsordnung besteht die Möglichkeit der Nachgraduierung in Form eine berufsbegleitenden Ergänzungsstudiums.

 

 

so geht's

Ansprechpartner

Hochschule Bad Hersfeld

Prof. Dr. Uwe Sewerin
Tel.: 06621/405-201
Fax: 06621/405-200

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