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Lehrgang 2010/2011
Besonderer Teil
3. Abschnitt: 04.07.-15.07.2011
Lehrgang 2011/2012
Allgemeiner Teil
1. Abschnitt: 15.08.-26.08.2011
2. Abschnitt: 10.10.-21.10.2011
3. Abschnitt: 21.11.-02.12.2011
Besonderer Teil
1. Abschnitt: 12.03.-23.03.2012
2. Abschnitt: 16.04.-27.04.2012
3. Abschnitt: 02.07.-13.07.2012
Lehrgang 2012/2013
Allgemeiner Teil
1. Abschnitt: 13.08.-24.08.2012
2. Abschnitt: 08.10.-19.10.2012
3. Abschnitt: 12.11.-23.11.2012
Qualifizierung Höherer Dienst
Bildungsgang zur Einführung in die Aufgaben des höheren Dienstes
Die Dienstordnungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften und die maßgeblichen beamtenrechtlichen Bestimmungen sowie ggf. entsprechende Regelungen bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ermöglichen Dienstordnungsangestellten den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst. Im Rahmen der vorgeschriebenen „Einführungszeit“ findet für sie ein insgesamt dreimonatiger Lehrgang statt, zu dem die Teilnehmer/innen von ihren Verwaltungen angemeldet werden. Im Unterricht werden Lehr- und Führungskräfte aus den Bereichen Hochschule, Unternehmensberatung, Psychologie, Recht und Public Administration eingesetzt.
Der Lehrgang vermittelt im Wesentlichen Aspekte der Mitarbeiterführung und eine „Berufsbezogene Allgemeinbildung“. Fachliches „Training on the job“ steht auch deshalb nicht im Vordergrund, weil die Teilnehmer/innen aus ganz verschiedenen Arbeitsbereichen kommen. Der Allgemeine Teil dieses Lehrgangs findet für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam statt (Bereiche Prävention, Rehabilitation, Kompensation, andere Verwaltungsbereiche).
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen so die unterschiedlichen Denk- und Arbeitsweisen der verschiedenen Tätigkeitsfelder kennen. Die Themen des Allgemeinen Teils sind so ausgewählt, dass eine Erweiterung des Blickfeldes, z. B. in juristischer, wirtschaftlicher und psychologischer Hinsicht, erfolgt. Am Ende des Allgemeinen Teils ist eine 2,5-stündige schriftliche Arbeit zu fertigen.
Im Besonderen Teil werden Themen aus den Bereichen Arbeitsschutz, Mitarbeiterführung, ethische und politische Grundlagen des Sozialrechts, Zivilrecht und öffentliches Recht vermittelt. Am Ende des Lehrgangs sind Gruppenpräsentationen zu erstellen. Das gewählte Thema soll sowohl Bezug zu einem Schwerpunkt des Lehrgangs, als auch zur Praxis der Unfallversicherung haben. Es schließt sich ein Gespräch über die Präsentation an.

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