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Termine 2012
Teil I, Gruppe A:
02.07.-13.07.2012
Teil I, Gruppe B:
09.07.-20.07.2012
Teil II (A + B):
20.08.-27.08.2012
Prüfung
28.08.-30.08.2012
Ausbildereignungsprüfung
Ausbilder/Ausbilderinnen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes sind diejenigen Personen, die verantwortlich Ausbildung planen und durchführen. Zur Ausübung dieser Aufgabe ist der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse erforderlich. Die Kenntnisse müssen nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) durch ein Zeugnis nachgewiesen werden.
Junge Menschen qualifiziert aus- und fortzubilden sollte im Bemühen eines jeden Ausbildungsverantwortlichen liegen. Die Befähigung, diese Nachwuchskräfte zielgerichtet und verantwortungsbewusst unter Einbeziehung didaktischer Grundlagen und Prinzipien anzuleiten, ist Inhalt dieses Lehrgangs. Dabei steht das Anleiten zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren im Mittelpunkt.
Der Lehrgang eignet sich für Ausbilder/innen aller Ausbildungsberufe der Unfallversicherungsträger, wie z. B. Sozialversicherungsfachangestellte oder Fachangestellte für Bürokommunikation. In der zweiten Woche von Teil II findet die Prüfung statt. Die Prüfung wird schriftlich und mündlichen von den Prüfungsausschussen des Bundesversicherungsamtes als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz abgenommen. Andere zuständige Stellen erkennen die Prüfung an.
Inhalte
Berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten und Kenntnisse der Handlungsfelder:
- Allgemeine Grundlagen legen
- Ausbildung planen
- Auszubildende einstellen
- Am Arbeitsplatz ausbilden
- Lernen fördern
- Gruppen anleiten
- Ausbildung beenden
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen, die als Ausbilder/in tätig sind oder tätig sein sollen.
Hinweise
Die Teile I und II bauen aufeinander auf und können nur zusammen gebucht werden. Für Teil I stehen zwei Termine zur Auswahl.

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