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Verfahren, Regress, EU-Recht
Der Themenschwerpunkt Verwaltungsverfahren umfasst zunächst Seminarangebote zum Ablauf und zu den Grundsätzen des Verfahrens sowie zum Beweiskomplex (insbesondere zu medizinischen Sachverständigengutachten), außerdem Intensivseminare (mehrtägig) und ein Kompaktseminar (eintägig) zum Thema Fehlerbeseitigung in Bescheiden. Das Kompaktseminar wendet sich an Teilnehmer(innen), die bereits vorhandenes Wissen auffrischen wollen, die Intensivseminare vermitteln den Stoff grundlegend und in allen Einzelheiten. Ziel ist es insbesondere, z. B. Rücknahmebescheide „gerichtsfest“ aufzubauen und zu begründen.
Bei den Schulungen zum Thema Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Verfahren werden nicht nur Grundlagen vermittelt, sondern die mündliche Verhandlung in den Mittelpunkt gestellt. Hier geht es darum, Leitlinien für ein prozesstaktisch kluges Verhalten zu vermitteln. In einem weiteren Seminar zur Nichtzulassungsbeschwerde wird eine möglichst zweckmäßige Vorbereitung und Begründung der Beschwerde in den Mittelpunkt gestellt.
Der Datenschutz umfasst ein eintägiges Kompaktseminar zur Stoffauffrischung. Außerdem wird ein Workshop angeboten, in dem ausschließlich prägnante und exemplarische Fälle (Aktenauszüge) ausgewertet werden. Abgerundet wird das Angebot im Bereich Datenschutz mit einem Erfahrungsaustausch für interne Datenschutzbeauftragte.
Im Regressbereich bietet sich für Teilnehmer(innen) ohne Vorkenntnisse, die jedoch in den Regressabteilungen selbst eingesetzt werden sollen, ein Grundkurs über dreimal eine Woche an, in dem der Stoff flächendeckend vermittelt wird. Kompaktseminare für Einsteiger wenden sich demgegenüber an Interessenten, die erster Linie in anderen Bereichen arbeiten aber punktuell mit Regressverfahren in Berührung kommen. Diese Reihe wird fortgeführt mit einem Kompaktseminar für Fortgeschrittene, außerdem werden neue Entwicklungen im Regressbereich und Spezialthemen in eigenen Seminaren behandelt.
Die Schulungsangebote zum EU-Recht wenden sich zunächst an Einsteiger und Fortgeschrittene, die Auslandsfälle bearbeiten. Außerdem wird die europäische Dienstleistungsfreiheit im Hinblick auf die medizinische Rehabilitation behandelt.

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