Arbeitsgebiet Hebebühnen

Als Hebebühnen gelten Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt. Hebebühnen gibt es in vielen verschiedenen Bauarten, z.B. als

  • Hubarbeitsbühne
  • Fahrzeug-Hebebühne
  • Hubtisch
  • Hubladebühne

Sowohl Hersteller als auch Betreiber werden von uns zu sicherheitstechnischen Fragestellungen beraten und informiert. Im Fokus stehen dabei die im Umgang mit Hebebühnen auftretenden Gefährdungen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Des Weiteren erarbeiten wir technische Regelwerke und Informationen, wie z.B. den DGUV Grundsatz 308-008, sind in der Erstellung und Überarbeitung von Normen aktiv und begleiten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Definitionen/Begriffe:

Fahrzeughebebühne (DIN EN 1493)

"Hebeeinrichtung mit geführtem Lastaufnahmemittel zum Anheben von Landfahrzeugen wie z. B. Autos, Motorräder, Lastkraftwagen, Busse, Straßenbahnen, Schienenfahrzeuge, Flurförderzeuge und ähnliches und dafür bestimmt, dass an oder unter dem angehobenen Fahrzeug in aufrechter Position gearbeitet wird"

Fahrbare Hubarbeitsbühne (DIN EN 280)

"fahrbare Maschine, die dafür vorgesehen ist, Personen zu Arbeitsplätzen, an denen sie von der Arbeitsbühne aus Arbeiten verrichten, unter der Bedingung zu befördern, dass Personen die Arbeitsbühne nur an Zugangsstellen in Bodennähe oder vom Fahrgestell aus betreten und verlassen, und die mindestens aus einer Arbeitsbühne mit Steuereinrichtungen, einer Hubeinrichtung und einem Untergestell besteht"

Hubtisch (DIN EN 1570-1)

"Lasthebeeinrichtung mit einer lasttragenden Plattform, die im gesamten Bewegungsbereich starr geführt ist (z. B. durch ihren eigenen Mechanismus)"

Hubtische können ortsfest, ortsveränderlich oder fahrbar sein.

Hubladebühne (DIN EN 1756-1)

"Hubeinrichtung, vorgesehen für die Anbringung in oder an einem Radfahrzeug zum Beladen und/oder Entladen dieses Fahrzeugs"

 

 

Ansprechperson

Marco Daudenberg
Tel.: +49 621 183-5976